Nach den Bestimmungen der Verfahrensordnung für Kyu-Grade der Aikido-Union Deutschland e.V. besitzen die in der Rangliste dieses Verbandes namentlich aufgeführten Aikido-Dane eine gradabhängige Prüferkompetenz wie folgt:
1. Dan Aikido: 5. bis 4. Kyu Aikido 2. Dan Aikido: 5. bis 2. Kyu Aikido ab 3. Dan Aikido: 5. bis 1. Kyu Aikido
Im Bereich der Aikido-Union Schleswig-Holstein e.V. sind die nachfolgend aufgeführten Aikido-Dane entsprechend zur Abnahme von Kyu-Prüfungen berechtigt.
Für weitere Informationen (Aikido-Vitae) klicken Sie in der Spalte "Info" gegebenenfalls bitte auf "Zur Person".
Soweit Aikido-Dane eine Funktion im Vorstand der AUSH ausüben oder eigene Aikido-Vereine bzw. Aikido-Abteilungen leiten, finden Sie in der Spalte "Funktion, Verein" weitere Informationen. Klicken Sie dazu auf den gegebenenfalls gesetzten Link.
Die folgende Liste ist nach Dangrad, Prüfungsdatum und Namen (Alpha) geordnet.